Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. TEIL

Rechtsauskünfte

Das Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich und das Justizministerium der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik werden einander auf Ersuchen Auskünfte über Rechtsvorschriften erteilen, die in ihrem Staat in Kraft stehen oder gestanden sind.

Beachte: Die Bezeichnungen ,,Slowakische Republik'' bzw. ,,slowakisch'' treten an die Stelle der Bezeichnungen ,,Tschechoslowakische Republik'', ,,Tschechoslowakische Sozialistische Republik'', ,,CSSR'', ,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik'' oder ,,CSFR'' bzw. ,,tschechoslowakisch''.