Konnte dem Ersuchen nicht entsprochen werden, so sind die Akten zurückzusenden und die Gründe mitzuteilen, aus denen das Ersuchen undurchführbar war oder die Erledigung abgelehnt wurde.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Konnte dem Ersuchen nicht entsprochen werden, so sind die Akten zurückzusenden und die Gründe mitzuteilen, aus denen das Ersuchen undurchführbar war oder die Erledigung abgelehnt wurde.