Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Empfangsbekenntnisse oder Bestätigungen über die Zustellung von Schriftstücken und die Erledigungsakten zu Rechtshilfeersuchen sind in deutscher oder russischer Sprache zu verfassen; sind sie in einer anderen Sprache verfaßt, so müssen sie mit einer Übersetzung in eine der genannten Sprachen versehen sein.