Ist das ersuchte Gericht nicht zuständig, so leitet es von Amts wegen das Schriftstück oder das Rechtshilfeersuchen an das zuständige Gericht weiter.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ist das ersuchte Gericht nicht zuständig, so leitet es von Amts wegen das Schriftstück oder das Rechtshilfeersuchen an das zuständige Gericht weiter.