Die im und im des Übereinkommens bezeichneten Übersetzungen können auch von einer nach dem Recht des ersuchenden Staates hierzu befugten Person beglaubigt sein.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die im und im des Übereinkommens bezeichneten Übersetzungen können auch von einer nach dem Recht des ersuchenden Staates hierzu befugten Person beglaubigt sein.