Ist ein Ersuchen an eine unzuständige Behörde übersendet worden, so hat diese das Ersuchen von Amts wegen an die zuständige Behörde abzutreten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ist ein Ersuchen an eine unzuständige Behörde übersendet worden, so hat diese das Ersuchen von Amts wegen an die zuständige Behörde abzutreten.