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Unter Personenstandsurkunden im Sinne des Artikels 44 sind Geburtsurkunden, Urkunden über die Eintragung einer Totgeburt, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden zu verstehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Unter Personenstandsurkunden im Sinne des Artikels 44 sind Geburtsurkunden, Urkunden über die Eintragung einer Totgeburt, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden zu verstehen.