Pflicht zur Geheimhaltung
Anfragen, Auskünfte, Anzeigen und Gutachten sowie sonstige Mitteilungen, die nach diesem Vertrag einem Vertragsstaat zugehen, unterliegen der Geheimhaltungspflicht nach den gesetzlichen Vorschriften dieses Vertragsstaates.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Pflicht zur Geheimhaltung
Anfragen, Auskünfte, Anzeigen und Gutachten sowie sonstige Mitteilungen, die nach diesem Vertrag einem Vertragsstaat zugehen, unterliegen der Geheimhaltungspflicht nach den gesetzlichen Vorschriften dieses Vertragsstaates.