Eigentumsänderung
Ist vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen zum Schiffsregister angemeldet worden, so gelten für das Verfahren zur Eintragung der Rechtsänderung die bisherigen Vorschriften.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigentumsänderung
Ist vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen zum Schiffsregister angemeldet worden, so gelten für das Verfahren zur Eintragung der Rechtsänderung die bisherigen Vorschriften.