Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigentumsänderung

Ist vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen zum Schiffsregister angemeldet worden, so gelten für das Verfahren zur Eintragung der Rechtsänderung die bisherigen Vorschriften.