Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Voraussetzungen hinsichtlich des Bestandes und des Vermehrungsguts

. (1) Die Voraussetzungen hinsichtlich des Bestandes sind in Anlage 4 festgelegt.

(2) Die Voraussetzungen hinsichtlich des Vermehrungsguts sind in Anlage 5 festgelegt.