Die Kommission, die Unterkommission und die Arbeitsgruppen fassen die Beschlüsse über die Geschäftsordnung sowie die Vorschläge und Empfehlungen einstimmig, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Kommission, die Unterkommission und die Arbeitsgruppen fassen die Beschlüsse über die Geschäftsordnung sowie die Vorschläge und Empfehlungen einstimmig, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat.