(Anm.: aus BGBl. I Nr. 141/2009, zu und Anl 1, BGBl. Nr. 189/1969)
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 141/2009, zu und Anl 1, BGBl. Nr. 189/1969)
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.