(Anm.: aus BGBl. I Nr. 8/2006, zu , BGBl. Nr. 189/1969)
. Die und 5 sind auf Eingaben anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 bei Gericht eingebracht werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 8/2006, zu , BGBl. Nr. 189/1969)
. Die und 5 sind auf Eingaben anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 bei Gericht eingebracht werden.