Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 01.02.2013 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

. Wo und in welcher Weise und Art die Rechtsanwaltsprüfung abzulegen ist, wird durch das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, BGBl. Nr. 556/1985, geregelt.