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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 24.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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(Anm.: aus BGBl. Nr. 570/1973, zu , RGBl. Nr. 96/1868)

. Der im vorgeschriebene Bericht ist erstmals zum 31. März 1975 zu erstatten.