Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(Anm.: aus BGBl. Nr. 570/1973, zu , RGBl. Nr. 96/1868)

. Die Rechtsanwaltskammern haben die im der Rechtsanwaltsordnung in der Fassung dieses Bundesgesetzes vorgeschriebenen Satzungen ihrer Versorgungseinrichtungen erstmals innerhalb von neun Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 1973 zu beschließen.