Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(Anm.: aus BGBl. I Nr. 111/2007, zu , RGBl. Nr. 96/1868)

. und 2 RAO (Art. I) und § 186 NO (Art. II) sind auf Verhaltensweisen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 gesetzt werden.