(Anm.: aus BGBl. I Nr. 111/2007, zu , RGBl. Nr. 96/1868)
. dritter Satz RAO (Art. I) ist auf Anträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2008 bei der Rechtsanwaltskammer eingebracht werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 111/2007, zu , RGBl. Nr. 96/1868)
. dritter Satz RAO (Art. I) ist auf Anträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2008 bei der Rechtsanwaltskammer eingebracht werden.