Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Austrittszeitpunkt

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 25/2019, zu , RGBl. Nr. 96/1868)

Erfolgt der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen gemäß , so hat der Bundeskanzler den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts im Bundesgesetzblatt kundzumachen.