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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 24.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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(Anm.: aus BGBl. I Nr. 164/2005, zu , RGBl. Nr. 96/1868)

. und 4 RAO (Art. II) ist in Ansehung von rechtskräftigen Entscheidungen anzuwenden, deren Entscheidungsdatum nach dem 31. Dezember 2005 liegt.