Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage A

Treibhausgase

Kohlendioxid (CO2)

Methan (CH4)

Distickstoffoxid (N2O)

Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC)

Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC)

Schwefelhexafluorid (SF6)

Stickstofftrifluorid (NF3) 1

Sektoren/Gruppen von Quellen

Energie

Verbrennung von Brennstoffen

Energiewirtschaft

Verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe

Verkehr

Andere Sektoren

Sonstige

Flüchtige Emissionen aus Brennstoffen

Feste Brennstoffe

Öl und Erdgas

Sonstige

Produktionsprozesse

Mineralerzeugnisse

Chemische Industrie

Metallerzeugung

Sonstige Erzeugung

Erzeugung von Halogenkohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid

Verbrauch von Halogenkohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid

Sonstige

Verwendung von Lösungsmitteln und anderen Erzeugnissen

Landwirtschaft

Enterische Fermentation

Düngewirtschaft

Reisanbau

Landwirtschaftliche Böden

Vorgeschriebenes Abbrennen von Grasland

Offene Verbrennung landwirtschaftlicher Rückstände

Sonstige

Abfallwirtschaft

Entsorgung fester Abfälle an Land

Abwasserbehandlung

Abfallverbrennung

Sonstige

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1 Gilt erst ab Beginn des zweiten Verpflichtungszeitraums.