Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Meeres- und Fischereiressourcen

Die Vertragsparteien fördern die Zusammenarbeit im Bereich der Meeres- und Fischereiressourcen auf bilateraler und multilateraler Ebene, insbesondere zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Bewirtschaftung der Meeres- und Fischereiressourcen. Die Zusammenarbeit kann unter anderem Folgendes umfassen:

a) Informationsaustausch,

b) Unterstützung einer nachhaltigen und verantwortlichen langfristigen Meeres- und Fischereipolitik, die die Erhaltung und Bewirtschaftung der Küsten- und Meeresressourcen einschließt,

c) Förderung von Anstrengungen zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter oder nicht regulierter Fangpraktiken und

d) Marktentwicklung und Qualifizierungsmaßnahmen.