Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wissenschaft und Technologie

Die Vertragsparteien fördern, entwickeln und erleichtern Kooperationsmaßnahmen in Wissenschaft und Technologie für friedliche Zwecke nach Maßgabe des Abkommens über die wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Korea.