Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

EINSEITIGE ERKLÄRUNG

DER EUROPÄISCHEN UNION

ZU

Die Bevollmächtigten der Mitgliedstaaten und die Bevollmächtigten der Republik Korea nehmen die folgende einseitige Erklärung zur Kenntnis:

Die Europäische Union erklärt, dass die Mitgliedstaaten nur soweit nach verpflichtet sind, wie sie sich diesen Prinzipien des verantwortungsvollen Regierens im Steuerbereich auf Ebene der Europäischen Union unterworfen haben.