Anlage 2
EINSEITIGE ERKLÄRUNG
DER EUROPÄISCHEN UNION
ZU
Die Bevollmächtigten der Mitgliedstaaten und die Bevollmächtigten der Republik Korea nehmen die folgende einseitige Erklärung zur Kenntnis:
Die Europäische Union erklärt, dass die Mitgliedstaaten nur soweit nach verpflichtet sind, wie sie sich diesen Prinzipien des verantwortungsvollen Regierens im Steuerbereich auf Ebene der Europäischen Union unterworfen haben.
