Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Fachausschuß ist, soweit des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Vertrauenspersonen und den Dienststellenausschüssen des Fachausschußbereiches zu wählen.