Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 60/2018

Weiterbestand der Mitgliedschaft zu Personalvertretungsorganen hinsichtlich der mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 erfolgten Änderungen in der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Bundesimmobilien Ges.m.b.H

. Die Mitgliedschaft zu Personalvertretungsorganen bleibt von den durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017, hinsichtlich der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Bundesimmobilien Ges.m.b.H (nunmehriger Abschnitt G (neu) Z 6 des Teiles 2 der Anlage zu ) vorgenommenen Änderungen unberührt. Vor dem Ablauf des Tages der Kundmachung der Dienstrechts-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 60/2018, gefasste Beschlüsse von Personalvertretungsorganen bleiben unberührt.