Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitteilungen an den Bundesminister für Inneres

. Personenstandsbehörden und Abfrageberechtigte haben dem Bundesminister für Inneres unverzüglich mitzuteilen:

1. Veränderungen im Bereich des auf das ZPR zugriffsberechtigten Personals (einschließlich der Änderungen gemäß ), sofern ihnen nicht die Erteilung von Zugriffsberechtigungen gemäß übertragen wurde;

2. die Inanspruchnahme, den Wechsel oder das Ausscheiden eines Auftragsverarbeiters;

3. das Auftreten von Programmstörungen, die den Datenbestand gefährden können.