Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Urkunden über Fehlgeburten

. Die Urkunde über Fehlgeburten hat zu enthalten:

1. allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater oder dem anderen Elternteil () bekannt gegebene Namen;

2. allenfalls das Geschlecht des Kindes;

3. den Tag und allenfalls Ort der Fehlgeburt des Kindes;

4. die Namen der Mutter und allenfalls des Vaters oder anderen Elternteils ();

5. das Datum der Ausstellung;

6. die Namen des Standesbeamten.