Urkunden über Fehlgeburten
. Die Urkunde über Fehlgeburten hat zu enthalten:
1. allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater oder dem anderen Elternteil () bekannt gegebene Namen;
2. allenfalls das Geschlecht des Kindes;
3. den Tag und allenfalls Ort der Fehlgeburt des Kindes;
4. die Namen der Mutter und allenfalls des Vaters oder anderen Elternteils ();
5. das Datum der Ausstellung;
6. die Namen des Standesbeamten.
