Die Prüfungsgebühr für die Sprengelärzteprüfung (§ 3 Abs. 5 des Salzburger Gemeindesanitätsgesetzes 1967) beträgt 159,90 €.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 72/1995
Änderung
LGBl Nr 111/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 lit. a des Prüfungsgebührengesetzes, LGBl. Nr. 12/1956, in der geltenden Fassung wird verordnet:
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1995 in Kraft.
(2) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
