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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 72/1995

Änderung

LGBl Nr 111/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 lit. a des Prüfungsgebührengesetzes, LGBl. Nr. 12/1956, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Prüfungsgebühr für die Sprengelärzteprüfung (§ 3 Abs. 5 des Salzburger Gemeindesanitätsgesetzes 1967) beträgt 159,90 €.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1995 in Kraft.

(2) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.