Die Prüfung für den Rechnungs-(Buchhaltungs-)dienst und den gehobenen Verwaltungsdienst ist schriftlich und mündlich abzulegen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
