Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmung

. Die Finanzprokuratur ist eine Einrichtung des Bundes mit Sitz in Wien und ist nach Maßgabe dieses Gesetzes zur rechtlichen Beratung und Rechtsvertretung im Interesse des Staates berufen.