Die Archive des Rates sowie im allgemeinen alle ihm gehörigen oder in seinen Händen befindlichen Schriftstücke sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Archive des Rates sowie im allgemeinen alle ihm gehörigen oder in seinen Händen befindlichen Schriftstücke sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden.