Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Konferenzsaal, die Büros und andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die die Österreichische Regierung für die Tagungen zur Verfügung stellt, stellen den Konferenzbereich dar und werden als Räumlichkeiten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation während der Tagungen und für die Dauer jeden zusätzlichen Zeitraums, der notwendig sein wird, um die Vorhaben abzuschließen, angesehen.