Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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RECHTSPERSÖNLICHKEIT

Die OPCW besitzt Rechtspersönlichkeit. Im Besonderen hat sie die Fähigkeit:

(a) Verträge zu schließen;

(b) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und veräußern;

(c) gerichtliche Verfahren einzuleiten und zu führen.