Sicherheit
Jede Partei des Protokolls behält sich das Recht vor, alle ihr erforderlich erscheinenden Maßnahmen zur Wahrung ihrer Sicherheit zu treffen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Sicherheit
Jede Partei des Protokolls behält sich das Recht vor, alle ihr erforderlich erscheinenden Maßnahmen zur Wahrung ihrer Sicherheit zu treffen.