Einreise, Aufenthalt und Abreise
Die Parteien des Protokolls treffen alle erforderlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Einreise, des Aufenthalts und der Abreise der Vertreter, Mitglieder des Personals und Sachverständigen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Einreise, Aufenthalt und Abreise
Die Parteien des Protokolls treffen alle erforderlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Einreise, des Aufenthalts und der Abreise der Vertreter, Mitglieder des Personals und Sachverständigen.