Artikel XVIII
In-Kraft-Treten des Änderungsabkommens
Dieses Änderungsabkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem zwei Parteien des Übereinkommens die Bedingungen des Artikels XVII Absatz 2 erfüllt haben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel XVIII
In-Kraft-Treten des Änderungsabkommens
Dieses Änderungsabkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem zwei Parteien des Übereinkommens die Bedingungen des Artikels XVII Absatz 2 erfüllt haben.