Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel XVIII

In-Kraft-Treten des Änderungsabkommens

Dieses Änderungsabkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem zwei Parteien des Übereinkommens die Bedingungen des Artikels XVII Absatz 2 erfüllt haben.