Nach Mitteilung des Direktors der Donaukommission hat Rumänien am 18. Juni 1981 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission (BGBl. Nr. 249/1965) hinterlegt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Nach Mitteilung des Direktors der Donaukommission hat Rumänien am 18. Juni 1981 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission (BGBl. Nr. 249/1965) hinterlegt.