. Die Vorschrift des findet keine Anwendung, wenn nur der Anteil eines Miteigentümers des Schiffes den Gegenstand der Veräußerung bildet.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Vorschrift des findet keine Anwendung, wenn nur der Anteil eines Miteigentümers des Schiffes den Gegenstand der Veräußerung bildet.