Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

3. Abschnitt

Organisatorische Bestimmungen

Organe des PRIKRAF

. Die Organe des PRIKRAF sind:

1. Geschäftsführung,

2. Fondskommission.

Beachte: Tritt mit dem durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit gemäß festgestellten Zeitpunkt außer Kraft (vgl. ).