3. Abschnitt
Strompreise
. Als Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im Inland, die Strom aus dem öffentlichen Netz für den Eigenverbrauch beziehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Strompreise
. Als Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im Inland, die Strom aus dem öffentlichen Netz für den Eigenverbrauch beziehen.