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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 43/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß 17a Abs. 3 Z 2 PTSG wird verordnet:

. Die Betriebssonderzulage, Zulagengruppe I, Erschwernis gebührt

a) Bundesbeamten in dauernder Verwendung im Verwendungungscode PT 7/b, die überwiegend (mehr als die Hälfte der tatsächlichen Arbeitstage im Monat) am Gelenksbus oder an Autobussen mit mehr als 13 Metern Gesamtlänge oder an einem Stockbus oder an einem Bus mit einem Omnibusanhänger eingeteilt sind oder

b) Portiere, die durchgehend Nachtarbeit (Nachtdienstgeld gemäß für über 5 Stunden) leisten.

. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 43/2009 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.01.2009

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. II Nr. 43/2009

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