Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen zur 16. Novelle zur Pensionsordnung 1995

. und 5 und in der Fassung vor der 16. Novelle zu diesem Gesetz sind bei Verurteilungen, die spätestens bis zum Tag der Kundmachung dieser Novelle rechtskräftig geworden sind, weiterhin anzuwenden.