Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Plainberg-Landschaftsschutzverordnung 1980, LGBl. Nr. 107, sowie die Autobahn-Landschaftsschutzverordnung, LGBl. Nr. 71/1958, soweit deren Schutzgebiet durch das der vorliegenden Verordnung erfaßt wird, außer Kraft.

(3) Die , 1a und 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft. Die Lagepläne gemäß werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.

(4) Die mit der Verordnung LGBl Nr 34/2017 vorgenommene Grenzänderung tritt mit 1. Juni 2017 in Kraft. Die Lagepläne gemäß werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.