Überbetriebliche Pensionskassen
. Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 02.09.2020 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenÜberbetriebliche Pensionskassen
. Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen.