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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 18.05.2019 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Überbetriebliche Pensionskassen

. Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen.