Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Außerordentliche Einmalzahlung

. ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Gesamtpensionseinkommen einer Person entsprechend dem einschließlich der Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Bundesbahn-Pensionsgesetz, BGBl. I Nr. 86/2001, zum Anspruchszeitpunkt 31. August 2022 zu bilden ist.