Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 59/2024

(1) Das Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes, LGBl.Nr. 59/2024, tritt am 1. September 2024 in Kraft.

(2) Verordnungen nach können für das Schuljahr 2024/25 rückwirkend erlassen werden; sie dürfen frühestens am 1. September 2024 in Kraft treten.

*) Fassung LGBl.Nr. 59/2024