Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr 17/2020

(1) Art. III der Schulrechtsanpassungsgesetz – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 17/2020, tritt – soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt – am 1. September 2019 in Kraft.

(2) Die Änderungen im erster Satz, im und in der Überschrift des 2. Abschnittes treten, soweit sie die Umbenennung der „Neuen Mittelschule“ in „Mittelschule“ betreffen, am 1. September 2020 in Kraft. Weiters treten die Änderungen im am 1. September 2020 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 17/2020