*) Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 17/2020
(1) Art. II der Schulrechtsanpassungsgesetz – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 17/2020, tritt – soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt – am 1. September 2019 in Kraft.
(2) Die Änderungen in den und 5, im 3. Abschnitt sowie in den , 13, 15, 19 und 20 treten, soweit sie die Umbenennung der „Neuen Mittelschule“ in „Mittelschule“ betreffen, am 1. September 2020 in Kraft. Weiters treten die Einfügung eines neuen Abs. 3 im , die Umbezeichnung der bisherigen Absätze im sowie die Änderung im am 1. September 2020 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2020
